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USA-Versicherungsfragen


USA-Versicherungsfragen


Q. Welche Krankenversicherungsmöglichkeiten bestehen für im Ausland lebende Europäer?

  1. Auslandskrankenversicherung: Ist OK, solange man ganz sicher ist, das der Auslandsaufenthalt innerhalb der Versicherungsfrist zum Ende kommt. Nachteil: Sollte sich die versicherte Person entscheiden über den festgesetzten Zeitrahmen (meistens höchsten 2-3, max. 5 Jahre) hinaus im Ausland aufzuhalten, kann es sehr gut sein, dass die Versicherung entweder gar nicht oder zu wesentlich höheren Beitragssätzen verlängert wird. Außerdem haben die zeitlich befristeten Auslandskrankenversicherungen in der Regel das Recht, eine im Ausland stationär behandelten Versicherungsnehmer in das Heimatland zurückzufliegen. Oftmals erlischt der Versicherungsschutz dann entweder beim Überschreiten der Grenze ins Heimatland oder kurz darauf. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, da man im Heimatland zum Rücktransportzeitpunkt normaler Weise nicht mehr versichert ist.

  2. Eine private Vollversicherung aus dem Heimatland, die zeitlich unbefristet das Gastland mit einschließt. Dies kann ein guter Versicherungsschutz sein aber ist beschränkt auf das Gastland. Sollte man in anderen Ländern reisen besteht entweder kein oder ein nur zeitlich sehr begrenzter Versicherungsschutz. Außerdem ist man nicht versichert, wenn man in ein anderes Gastland umzieht.

  3. Eine internationale Krankenversicherung. Dies ist in fast allen Fällen der bestmögliche Schutz. Eine ganze Zahl der internationalen Krankenversicherungen bietet weltweiten Versicherungsschutz an. Sie haben immer völlig freie Arzt- und Krankenhauswahl und der Versicherungsnehmer kann bei den meisten Versicherungen nicht gekündigt werden, solange er seine Beiträge bezahlt. Es besteht also ein lebenslanges Versicherungsrecht. Es gibt weltweit nur ca. 30 bedeutende Anbieter, so das diese Möglichkeit vielen im Ausland lebenden Personen gar nicht bekannt ist. Selbst bei den größeren Versicherungsgesellschaften, die diesen Schutz mit anbieten, kennen sich sehr viele Makler bzw. Mitarbeiter gar mit dieser Versicherungsmöglichkeit aus.



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Q. Was ist, wenn ich in mein Heimatland zurück muss? Habe ich dann ein Anrecht auf Versicherungsschutz?

Seit 1. April 2007 müssen Deutsche bei ihrer Rückkehr wieder in ihre alte Gesetzliche Krankenversicheung aufgenommen werden.

Ähnliches gilt bei Privaten Krankenversicherungen – hier besteht ein gesetzliches Recht, zumindest wieder in den Standardtarif aufgenommen zu werden.

 



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Q. Macht es Sinn im Heimatland eine Anwartschaft auszuhandeln? Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Eine Anwartschaft garantiert dem Versicherungsnehmer eine Wiederaufnahme in die gleiche private Krankenversicherungspolice ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Dauer der Anwartschaft kann verhandelt werden, geht aber in aller Regel nicht über 2-3 Jahre hinaus.

Man unterscheidet zwischen „Kleiner Anwartschaft“ (kostet ca. 15% des alten Beitrags), die eine Wiederaufnahme zu den Beiträgen des gültigen Alters garantiert und der „Großen Anwartschaft“, die bis zu 50-60% des alten Beitrags kosten kann. Die „Großen Anwartschaft“ garantiert eine Wiederaufnahme zu den Beiträgen des Austritts-Alters.



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Q. Was kostet eine internationale Versicherung?

Es gibt erstaunlich günstige Angebote. Hier nur ein Beispiel:

Mann/Frau, 40 Jahre, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Vorsorgeuntersuchungen, alternative Behandlungsmethoden, Laboruntersuchungen, Medikamente, Schwangerschaft, Abrechnung in Euro oder US$: ab $221,21



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Steffen Dantz

Unser FAQ-Autor:

Steffen Dantz ist Gründer und Inhaber des auf USA-Auswanderer spezialisierten internationalen Versicherungsmaklers OSD International mit Sitz im Baden-Württembergischen Efringen-Kirchen, Deutschland.

Der gelernte Versicherungskaufmann berät als Experte für Auslands-Krankenversicherungsschutz Privatkunden und Firmen weltweit in allen Belangen rund um internationalen Krankenversicherungsschutz. Er hält zudem regelmässig Vorträge in verschiedenen Ländern zu diesem Thema.

Kontakt: über Anfrage-Formular